Hamburger Christensen Heinz Seeger - Rechtsanwälte und Notare
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Svend Christensen - Rechtsanwalt in Frankfurt Sachsenhausen

Mitgliedschaft bei Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V.

Rechtsanwalt und Notar Svend Christensen

Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und anschließender Absolvierung des Referendardienstes wurde Svend Christensen 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seither als selbständiger Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Frankfurt Sachsenhausen tätig, mit der er schon während der Referendarzeit verbunden war.

Er spezialisierte sich auf das Recht der Touristik mit allen seinen Ausgestaltungen, insbesondere im Rahmen des Reise- und Luftverkehrsrechts. Zu den von ihm betreuten Mandanten zählen namhafte Reiseveranstalter und Reisebüros, die er seit Jahren in einer Vielzahl richtungsweisender gerichtlicher Verfahren vertritt.

Er ist gemeinsam mit seinem verstorbenen Sozius Rechtsanwalt a. D. und Notar a. D. Hamburger Kommentator des Fachgebiets Reiserecht im Praxishandbuch für die gesamte Reise- und Fremdenverkehrs-Branche "Recht der Touristik" und in der Fachliteratur mit Veröffentlichungen aktiv.

Im FOCUS wurde er bereits in der Ausgabe vom 29. Mai 2000 Nr. 22 in der Anwaltsliste als Spezialist im Reiserecht ausgewiesen.

Darüber hinaus widmet sich RA und Notar Svend Christensen vor allem schwerpunktmäßig zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen und verfügt über langjährig erworbenes Fachwissen im Erb-, Miet-, Versicherungs-, Verkehrs-, und allgemeinen Vertragsrecht.

Aufgrund seiner Tätigkeit als Notar fallen insbesondere Fragestellungen im Immobiliar- sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht in seinen Verantwortungsbereich.